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Siegfried Geuß GmbH auf der Gewerbeschau

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/// Bierdeckel im Briefkasten ///

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Impressum


Siegfried Geuß GmbH
Seelohe 4
97478 Knetzgau

 

Geschäftsführer: Siegfried Geuß


Telefon: 0 95 27 / 73 53
Telefax: 0 95 27 / 74 95

E-Mail: info@geuss-werbung.de

Internet: www.geuss-werbung.de

Registergericht: Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 3056 AG Bamberg

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: 9259/220/60315



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AllgemeineGeschäftsbedingungen der Franken Werbung Geuß GmbH 

 

 

1.    Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst Verbindlichkeit durch die Auftragsbestätigung der Verteilfirma. Preisangebote werden in € zzgl. Ges. MwSt. angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. 

 

2.   Preise für Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnliche     

      Sendungen werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet. 

      Die Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendung sowie nach der 

      Aufgabenstellung der Verteilart und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete   

      berechnet. 

      Unterliegt der vereinbarte Auftrag der Überschreitung von Format und Verteilgebiet, so  

      ist ein von der Verteilfirma neu festgesetzter und entsprechend höherer Preis als 

      vereinbart zu zahlen. 

      Sendungen, die über Briefkästen zu Verteilung gelangen, müssen Briefkastenformat 

      Aufweisen. Sperrige Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 

      20%. 

 

3.  Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zu verteilenden Sendungen 

      Rechtzeitig an die Anschrift der Verteilfirma frei Haus anzuliefern. Die Verteilfirma 

      Haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Sendungen in ihren Räumen.  

      Kosten entstehen dem Auftraggeber durch die Lagerung nicht.  

 

4.   Unter rechtzeitiger Anlieferung ist der Eingang des Verteilgutes mindestens 3 Werktage 

       vor Verteilbeginn bei der vereinbarten Lieferanschrift zu verstehen. 

       Wartezeiten, die durch Anlieferungen und Übernahme, eventuell entstehen sollten, 

       gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftragsgebers. 

 

5.   Bei vereinbarten Verteilterminen werden die zur Verteilung einzusetzenden 

       Verteilgruppen verbindlich eingeplant. Falls der Auftraggeber aus irgendwelchen 

       Gründen die Termine nicht einhalten kann, werden hierdurch zwangsläufig 

       Arbeitspausen entstehen. Diese Arbeitspausen werden als Auftragserfüllung dem 

       Auftragsgeber in Rechnung gestellt. Da die Dienstleistung im Bereich Haushaltswerbung 

       Hochgradig lohnintensiv ist, empfiehlt es sich für den Auftraggeber, hierauf besonders 

       zu achten. 

 

6.   Grundlage für die Durchführung eines erteilten Auftrages sind die nachfolgenden 

       Durchführungsrichtlinien. 

 

 

I. Verteilart 

 

A)   Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Haushalten durch Einstecken der Exemplare in 

       Briefkästen. Es werden so viele Exemplare in die Briefkästen gesteckt, wie diese 

       Haushaltnamen aufweisen. Ausnahme: Vom Auftragsgeber wird schriftlich eine andere 

       Ausdeckungsquote gewünscht 

 

B)   Sollten in einem Haus mit mehr als 3 Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden 

       Sein, sondern lediglich ein Sammelbriefkasten für das ganze Haus, so wird nur 1 

       Exemplar eingesteckt.  

 

C)   Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem 

       Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. 

 

D)    Werbeexemplare werden ausschließlich an private Haushalte verteilt. 

 

E)   Auf mit einem Einwurfverbot versehene Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbar 

       angebrachten Aufkleber) wird geachtet. 

 

F)   Von der Verteilung ausgenommen sind: Gewerbegebiete, Büros, Kaufhäuser, Heime, 

       Ausländersiedlungen, Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf 

       Betriebs- und Werksgeländen, sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden 

       Wohngebietes liegen. 

 

 

II. Beanstandung/Reklamation 

 

A)    Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgerechte 

       Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb drei Tagen nach ihrer Entstehung 

       Berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße 

       und Hausnummer der Verteilung sowie den Namen des Reklamanten und eine genaue  

       Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu  

       erfolgen. 

 

B)   Beanstandungen und Reklamationen werden unverzüglich geprüft und anschließend 

       hierzu Stellung genommen. 

 

C)   Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet die Verteilfirma 

       Kostenfreiheit insofern, als die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen 

       Einzel-Verteilbezirks entweder gutgeschrieben wird oder nach Absprache mit dem 

       Verteilunternehmen an der Rechnung abgezogen werden kann. 

       Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenzüge oder 

       Verteilbezirks-Teile nachweislich nur teilweise oder aber gar nicht beschickt wurden. 

 

D)   Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in 

       Verschiedenen Verteilbezirken befinden, berichtigt nicht zum Abzug an der Rechnung. 

 

E)    Wie allgemein üblich, gelten 5% Streuverlust nicht als Mängel. 

 

 

7.    Für Überdrucke gelten folgende Regelungen als vereinbart: 

       Die Drückerrein liefern in der Regel Überdrücke mit an, die bis zu 10% der 

       Gesamtmenge ausmachen können, ohne dass die Menge in den Lieferscheinen 

       der Druckereien gesondert ausgewiesen sind. Diese Überdrucke und eventuelle Reste 

       von Werbesendungen werden durch die Verteilfirma bis zu 2 Wochen nach einer Teil- 

       oder Gesamtverteilung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare 

       als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht besteht für die Verteilfirma nicht. 

 

8.    Der Auftraggeber haftet für die Art und Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für 

       Den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für die Substanz der Warenproben. 

       Eine Haftung der Verteilfirma wird ausgeschlossen. 

       Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Sendungen 

       Wegen Beanstandungen des Inhalts oder der Form (aus technischer Sicht heraus) 

       abzulehnen. Dies kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen  

       geschehen. 

       Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende Gesetzte verstoßen, 

       werden nicht durchgeführt. 

 

9.    Die Verteilfirma übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahme 

       Erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg. 

 

10.  Die Verteilfirma ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zu Durchführung 

       eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung für die Verteilfirma bleibt in diesem Fall 

       bestehen. 

 

11.  Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der Aktion als Gesamtrechnung oder 

       Wahlweise als wöchentliche Teilrechnung. 

       Die Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung netto Kasse ohne Abzug von Skonto 

       etc. sofort fällig. 

       Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen 

       Gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie der Einziehungskosten berechnet. 

       Die weiter Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden. 

 

12.  Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeter Verzögerung, z.B. bei Betriebsstörung  

       gleich welcher Art, haftet die Verteilfirma nicht. 

       Das weitern entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch  

       Brand, Bruch oder Versand. Ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder 

       durch Dritte verursacht werden. 

 

13.   Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der 

       Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 

 

14.  Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende Geschäftsbedingungen, 

       so haben die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Vorrang und gelten 

       ausschließlich. 

 

15.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der umseitig genannten Verteilfirma. 

 

16.  Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Verteilfirma berechtigt, den Auftrag 

       Unverzüglich zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf 

       Schadenersatz.