UNSERE AGB
1. Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst Verbindlichkeit durch die Auftragsbestätigung der Verteilfirma. Preisangebote werden in € zzgl. Ges. MwSt. angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.
2. Preise für Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnliche Sendungen werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet. Die Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendung sowie nach der Aufgabenstellung der Verteilart und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete berechnet.
Unterliegt der vereinbarte Auftrag der Überschreitung von Format und Verteilgebiet, so ist ein von der Verteilfirma neu festgesetzter und entsprechend höherer Preis als vereinbart zu zahlen. Sendungen, die über Briefkästen zu Verteilung gelangen, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erhalten einen Preisaufschlag.
3. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zu verteilenden Sendungen Rechtzeitig an die Anschrift der Verteilfirma frei Haus anzuliefern.
Die Verteilfirma haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Sendungen in ihren Räumen. Kosten entstehen dem Auftraggeber durch die Lagerung nicht.
4. Unter rechtzeitiger Anlieferung ist der Eingang des Verteilgutes mindestens 4 Werktage vor Verteilbeginn bei der vereinbarten Lieferanschrift zu verstehen. Wartezeiten, die durch Anlieferungen und Übernahme eventuell entstehen sollten, gehen zu Lasten des Auftraggebers
5. Bei vereinbarten Verteilterminen werden die zur Verteilung einzusetzenden Verteilgruppen verbindlich eingeplant. Falls der Auftraggeber aus irgendwelchen Gründen die Termine nicht einhalten kann, werden hierdurch zwangsläufig Arbeitspausen entstehen. Diese Arbeitspausen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Da die Dienstleistung im Bereich Haushaltswerbung hochgradig lohnintensiv ist, empfiehlt es sich für den Auftraggeber, hierauf besonders zu achten.
6. Grundlage für die Durchführung eines erteilten Auftrages sind die nachfolgenden Durchführungsrichtlinien. Weitere Richtlinien für Beilagen sind unter www.geuss-werbung.de einzusehen.
7. Für Überdrucke gelten folgende Regelungen als vereinbart: Die Druckereien liefern in der Regel Überdrücke mit an, die bis zu 10% der Gesamtmenge ausmachen können, ohne dass die Menge in den Lieferscheinen der Druckereien gesondert ausgewiesen sind. Diese Überdrucke und eventuelle Reste von Werbesendungen werden durch die Verteilfirma nicht aufbewahrt. Eine weitere Lagerpflicht besteht für die Verteilfirma nicht.
8. Der Auftraggeber haftet für die Art und Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für die Substanz der Warenproben. Eine Haftung der Verteilfirma wird ausgeschlossen. Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Sendungen wegen Beanstandungen des Inhalts oder der Form (aus technischer Sicht heraus) abzulehnen. Dies kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen geschehen. Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende Gesetzte verstoßen, werden nicht durchgeführt.
9. Die Verteilfirma übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahme Erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg.
10. Die Verteilfirma ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zu Durchführung eines Verteilauftrages einzusetzen.
11. Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der Aktion als Gesamtrechnung oder Wahlweise als wöchentliche Teilrechnung. Die Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung netto Kasse ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie der Einziehungskosten berechnet.
12. Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeter Verzögerung, z.B. bei Betriebsstörung gleich welcher Art, haftet die Verteilfirma nicht. Das weitern entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch oder Versand. Ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.
13. Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
14. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende Geschäftsbedingungen, so haben die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der umseitig genannten Verteilfirma.
16. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Verteilfirma berechtigt, den Auftrag unverzüglich zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
17. Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb drei Tagen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Hausnummer der Verteilung und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
18. Beanstandungen und Reklamationen werden unverzüglich geprüft und anschließend hierzu Stellung genommen.
19. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet die Verteilfirma Kostenfreiheit insofern, als die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen Einzelbezirks entweder gutgeschrieben wird oder nach Absprache mit dem Verteilunternehmen an der Rechnung abgezogen werden kann. Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Verteilbezirke nachweislich gar nicht bestückt wurden. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht zugestellt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen Mit Nichtverteilung entstandene Folgekosten, sowie eventueller Umsatzausfall werden nicht übernommen.
20. Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berichtigt nicht zum Abzug an der Rechnung.
21. Wie allgemein üblich, gelten 5 – 10% Streuverlust nicht als Mangel.
VERTEILART
A) Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Haushalten durch Einstecken der Exemplare in Briefkästen. Es werden so viele Exemplare in die Briefkästen gesteckt, wie diese Haushaltnamen aufweisen.
B) Sollten in einem Haus mit mehr als 3 Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden Sein, sondern lediglich ein Sammelbriefkasten für das ganze Haus, so wird nur 1 Exemplar eingesteckt.
C) Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.
D) Werbeexemplare werden ausschließlich an private Haushalte verteilt.
E) Auf mit einem Einwurfverbot versehene Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbar angebrachten Aufkleber) wird geachtet.
F) Von der Verteilung ausgenommen sind: Gewerbegebiete, Büros, Kaufhäuser, Heime, Ausländersiedlungen, Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen, sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.
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T: +49 (0) 9527-95-00-57 0 / E: info@geuss-werbung.de
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